Zeuge gut

Kunst. 85. (1) Wenn der vorgeladene Zeuge ohne triftigen Grund nicht erscheint, Das Gericht verhängt gegen ihn eine Geldstrafe und ordnet an, dass er zwangsweise zur nächsten Verhandlung gebracht wird.
(2) Wenn der Zeuge die Aussage ohne triftigen Grund verweigert, das Gericht verhängt gegen ihn eine Geldstrafe.